Förderung & Steuervorteile für Dachgeschossausbau
Warum Dachgeschossausbauten in Stuttgart förderfähig sind
Ein Dachgeschossausbau ist immer dann förderfähig, wenn energetische Maßnahmen durchgeführt werden: Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsinstallation. Und wenn die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken eine energetische Sanierung auslöst.
Die Förderlandschaft hat sich seit 2024 verändert: Die KfW hat ihr Förderangebot deutlich reduziert. Trotzdem gibt es noch mehrere Wege, den Ausbau finanziell zu unterstützen. Hier sind die relevantesten:
1. Energetische Sanierung: 20 % Steuerbonus (§ 35c EStG)
Wer sein Dachgeschoss energetisch saniert, kann 20 Prozent der Handwerkerkosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Maximal 40.000 Euro. Anrechenbar sind nur die Arbeitskosten – Material ist ausgeschlossen. → § 35c EStG
Beispiel: Kosten für Dämmung + Trockenbau + Heizungsinstallation = 80.000 Euro. 20 % davon = 16.000 Euro Steuerersparnis (über 3 Jahre verteilt). Voraussetzung: Die Immobilie ist mindestens 10 Jahre alt. Das Dachgeschoss wird selbst genutzt oder vermietet.
Wichtig: Der Antrag beim Finanzamt kommt nach der Rechnung – aber nur, wenn die Maßnahme im Nachhinein als förderfähig anerkannt wird. Vorab beim Finanzamt nachfragen, wenn Sie sich nicht sicher sind.
2. KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen
Für die Dämmung der Dachflächen gibt es über die KfW einen Zuschuss: → KfW.de → BAFA.de → L-Bank.de
- KfW 261/262: Zinsgünstiger Kredit für energetische Einzelmaßnahmen (bis 150.000 € Kredit)
- KfW 430: Zuschuss für Baubegleitung und Energieberatung (bis 650 €)
- KfW 261: Aufsparrendämmung, Dachflächendämmung – förderfähig als Einzelmaßnahme
Problem seit 2024: Die KfW hat ihre Förderkonditionen mehrfach geändert. Aktuelle Programme finden Sie auf kfw.de. Dämmverfahren im Vergleich.
3. BAFA: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist ein Beratungsinstrument: Ein Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan für Ihr gesamtes Gebäude. Die Beratung wird mit bis zu 650 Euro gefördert (50 % der Kosten für Ein- und Zweifamilienhäuser).
Wer Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält einen Bonus von 5 % auf die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung. Der iSFP lohnt sich besonders bei größeren Sanierungen, bei denen mehrere Maßnahmen geplant sind.
Wichtig: Der Berater muss beim BAFA zugelassen sein. Eine Liste finden Sie auf der BAFA-Website unter "Energieberatung".
4. Denkmalschutz-AfA (§ 7i, § 11 EStG)
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten erhöhte Abschreibungssätze: 100 Prozent der Herstellungskosten über 12 Jahre (linear). Das ist besonders interessant für Investoren und Vermieter.
Voraussetzung: Das Gebäude steht auf der Denkmalschutzliste des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg. Die Abstimmung mit der Denkmalpflege ist obligatorisch – sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung. → Landesamt für Denkmalpflege Mehr zur Genehmigungsfrage.
In Stuttgart betrifft das zahlreiche Gebäude in der Altstadt, in Heslach, in Stuttgart-Süd und in den historischen Villenvierteln. Prüfen Sie beim Landesamt für Denkmalpflege, ob Ihr Gebäude auf der Liste steht.
5. Stuttgart-spezifische Programme
Die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg bieten zusätzlich Programme an, die über die Bundestörderungen hinausgehen:
- L-Bank: Förderkredite für Wohneigentum in Baden-Württemberg. Ergänzend zu KfW-Programmen nutzbar.
- Stuttgart Wohnraumförderung: Für einkommensschwächere Haushalte gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zinslose Darlehen der Stadt Stuttgart.
- KfwW-Programme für Sozialwohnungen: Wenn der Ausbau als Mietwohnung mit Sozialbindung geplant ist.
Was nicht förderfähig ist
Verwechseln Sie nicht Förderung und Steuerbonus:
- Der Trockenbau nur für Raumaufteilung (ohne energetische Komponente) → nicht förderfähig
- Die Gaube als rein architektonische Maßnahme → nicht förderfähig (nur wenn sie die Dämmung verbessert)
- Malerarbeiten und Böden → nicht förderfähig
- Der Innenausbau ohne energetische Sanierung → nicht förderfähig über KfW/BAFA
Reihenfolge: So sichern Sie sich alle Förderungen
- Schritt 1 – iSFP beauftragen (BAFA gefördert, 50 % der Kosten): Der Energieberater prüft die Förderfähigkeit und stellt den Sanierungsfahrplan aus.
- Schritt 2 – KfW-Antrag stellen (vor Baubeginn!): Kredit oder Zuschuss für die energetischen Maßnahmen beantragen.
- Schritt 3 – Bauausführung (nach Genehmigung): Die Arbeiten werden von Fachfirmen ausgeführt und dokumentiert.
- Schritt 4 – Steuerbonus beantragen (nach Rechnung): Beim Finanzamt die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen.
Häufige Fragen
Muss ich die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragen?
Ja. Bei der KfW muss der Antrag vor dem ersten Bauauftrag gestellt werden. Bei der BAFA gilt dasselbe. Wer zuerst anfängt und dann fördern will, geht leer aus.
Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig nutzen?
KfW-Zuschüsse und BAFA-Zuschüsse können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Aber: BAFA für die Energieberatung (iSFP) und KfW für die Dämmung gleichzeitig – das geht.
Was ist der energetische Sanierungs-Steuerbonus?
20 Prozent der Handwerkerkosten für eine energetische Sanierung können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Maximal 40.000 Euro. Voraussetzung: Die Maßnahme ist förderfähig nach § 35c EStG.
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